Rechtliche Bestimmungen in der Schweiz und Liechtenstein

Warum einige Produkte nicht in die Schweiz und nach Liechtenstein geliefert werden können

Wir entwickeln unsere Produkte mit viel Sorgfalt für Menschen mit besonderen Anforderungen zum Beispiel bei Histaminintoleranz, Allergien und Unverträglichkeiten. Gleichzeitig halten wir uns selbstverständlich an die geltenden gesetzlichen Vorgaben in den Ländern, in die wir liefern.

Für die Schweiz gelten bei Nahrungsergänzungsmitteln eigene Höchstmengen pro empfohlener täglicher Verzehrmenge. Diese sind in der Schweizer Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel geregelt. Werden diese Höchstmengen überschritten, darf ein Produkt in der Schweiz nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Diese Anforderungen gelten auch beim Online-Vertrieb.

Da in Liechtenstein im Lebensmittelbereich aufgrund des Zollvertrags ebenfalls Schweizer Rechtsvorschriften anwendbar sind, gelten diese Einschränkungen auch für Lieferungen nach Liechtenstein.

Deshalb können wir folgende Produkte aktuell leider nicht in die Schweiz und nach Liechtenstein liefern:

ProduktUnsere TagesdosisSchweizer Vorgabe
Taurin Pulver1.500 mg Taurinmax. 1.000 mg Taurin
Bor3 mg Bormax. 1 mg Bor
Kupfer 2 mg2 mg Kupfermax. 1,6 mg Kupfer
Zink15 mg Zinkmax. 5,3 mg Zink
Zink 30 Plus C15 mg Zink pro Tagesdosismax. 5,3 mg Zink
Melatonin1 mgArzneimittel, rezeptpflichtig

Melatonin-Präparate sind in der Schweiz nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkehrsfähig. Swissmedic stuft Melatonin wegen seiner pharmakologischen Wirkung als Arzneimittel ein, zugelassene Präparate sind rezeptpflichtig. Deshalb können wir auch Melatonin 1 mg nicht in die Schweiz oder nach Liechtenstein liefern.

Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Produkte aus rechtlichen Gründen nicht in die Schweiz und Liechtenstein liefern können. Alle übrigen Produkte prüfen wir fortlaufend auf ihre Verkehrsfähigkeit, damit unser Sortiment auch für unsere Schweizer und Liechtensteiner Kundinnen und Kunden transparent und rechtssicher bleibt.